Am 17. Juni fängt der Prozess der 10 Kader und Mitglieder der ATIK (Gewerkschaftsbund der türkischen Arbeiter in Europa) im letztinstanzliches Gericht in München an. Es geht um den Höhepunkt einer gerichtlichen und polizeilichen Unternehmung, die am 15. April 2015 in Frankreich, in der Schweiz, in Griechenland und in Deutschland im Auftrag des deutschen Bundesverwaltungsgericht begonnen hat. Die Verhaftungen, die in Griechenland stattfanden, waren 4, aber nach gesamtgriechischer Solidaritätsmobilisierung wurden 3 freigelassen, während der einer (Deniz Pektaş) sich am Ende bei der deutschen Behörden ergeben wurde.
Laut der Anklageschrift, die mit Akten der türkischen fasistischen Behörden vorgetäuscht wurde, sind die 10 Kämpfer Mitglieder der gesetzwidrigen Organisation / Untergrundorganisation Kommunistische Partei der Türkei (marxistisch-leninistisch) (TKP/ML). Die Anklage gründet auf den Paragraf 129 a-b des deutschen Strafgesetzbuches (Zusatz im Jahr 2012), der die Gründung und die Teilnahme an terroristischen Organisationen im Ausland betrifft.
Die Anklagen sind völlig unbegründet, nicht nur weil die TKP/ML nicht in der Liste der terroristischen Organisationen der EU aufgenommen wurde, sondern auch weil laut dem türkischen fasistischen Systemjede politische Partei, die für die demokratischen Rechte und Freiheiten kämpft, für terroristisch hält. Im Augenblick ermordet das türkische System täglich türkischen und kurdischen Kämpfer, begeht Massenverbrechen im türkischen Kurdistan, verfolgt und bringt Journalisten und Lehrenden ins Gefängnis und allgemeiner gefasst jede Stimme, die die Politik der Regierungen Erdoğans anprangert. Letztens trachtet er danach, politische Parteien, die von Millionen Wählern gewählt wurden, außer des Parlamentes zu setzen und vorbereitet Verfolgungen gegen deren Abgeordneten.
Die Verfolgung des deutschen Verwaltungsgerichtes ist im Rahmen der geheimen Absprachen mit der türkischen Regierung. Die Verfolgung hängt sich mit den festen Beziehungen und mit den Abkommen zwischen Deutschland und der Türkei, aber auch mit dem jüngsten unpopulären Abkommen zwischen EU und der Türkei für das Flüchtlingsproblem zusammen.
Gleichzeitig ist der Prozess der türkischen Kämpfer ein Teil der undemokratischen Ernstfallpolitik, die insgesamt in der EU und getrennt in jedem Mitgliedsstaat angenommen wird.
Bis heute haben Solidaritätsmobilisierungen für die Kämpfer der ATIK in der Türkei, in Frankreich, in England, in Schweden, in Finland, in Holland, in Belgien, in Luxemburg, in Griechenland, in Zypern, in Österreich, in Spanien, in Brasilien, in Mexiko und etc. Die türkischen Kämpfer können nicht und müssen nicht aus eigenem Antrieb freilassen. Auf der Anklagebank sitzt nicht nur die Leitung der ATIK im ganzen Europa. Zusammen mit ATIK steht jede demokratische und antifasistische Stimme und jede kollektive Leitung vor Gericht. Aus diesem Grund:
verurteilen wir die fasistische Verfolgung der EU und der Türkei zuungunsten der türkischen Kämpfer der ATIK.
Verlangen wir, dass jede Verfolgung aufhört und dass die gefangenen Kämpfer direkt freigelassen werden.